Ab 1,1 Promille heißt es nun in Deckung gehen. Diese Grenze gilt als die absolute Fahruntüchtigkeit. Als betroffener mit 1,1 Promille am Steuer darf man sich nun auf eine medizinisch psychologische Untersuchung einstellen.

Die Länder Baden- Württemberg und Bayern übernehmen die Rechtssprechung des

Bundesverwaltungsgerichts stützend auf die einzelnen Bundesländer und fordern die MPU.

 

Was heißt das nun für den Betroffenen mit Alkohol am Steuer?

 

Der Schwerpunkt dieser Untersuchungen wird in den meisten Fällen auf Kontrolle des Trinkverhaltens und Strategien zum Trennen vom Fahren und Trinken Liegen.

Diese Fragestellung der Behörde wirft den Fahrer Alkoholmissbrauch vor.

„Missbrach“ (Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum kann nicht hinreichend sicher getrennt werden.) “

 

Fragen Sie sofort bei Ihrer Führerscheinstelle nach, ob eine MPU angeordnet wird. Momentan gibt es leider keine einheitliche Regelung somit kann in Bayern die Grenze bereits unter 1,1 Promille liegen. Suchen Sie eine MPU Beratungsstelle auf um die vorgehensweiße und Voraussetzungen für eine zügige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

zu erläutern.

 

Halten Sie den Schaden jetzt so gering wie möglich und werden Sie sofort aktiv.

MPU Vorbereitung Ulm und MPU Vorbereitung Friedrichshafen bietet Ihnen eine kostenlose Informations- Stunde für die medizinisch psychologische Untersuchung. Hier erhalten Sie eine Empfehlung, welche kostenlos ist. Tipps und Informationen für Ihre persönliche Angelegenheit.
 MPU Beratung Ulm/Neu Ulm, Friedrichshafen hilft Ihnen dabei, Wissen für ein positives Gutachten zu erlangen.

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